Gebühren- u. Beitragsordnung
Gebühren und Beiträge werden danach wie folgt erhoben:
1. Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag i.H.v. 45,00€. Eine Umlage für Nichtmitglieder i.H.v. 150,00€ jährlich.
2. Eine jährliche Grundgebühr für die Abwasserentsorgung über die Kläranlage Kiefernweg i.H.v. 50,00€ netto pro angeschlossenem Grundstück. Eine verbrauchsabhängige jährlich an die tatsächlichen Kosten angepasste Abwassergebühr je m3 Abwasser. Für Einleiter Heidelandbrunnen wird diese auf 80,00€ erhöht.
3. Eine verbrauchsabhängige jährlich an die tatsächlichen Kosten angepasste Trinkwassergebühr je m3 verbrauchtem Trinkwasser.
4. Kosten für Elektroenergie entsprechend individuellem Verbrauch in kWh entsprechend des aktuellen Bruttopreises des Energieversorgers. Es werden Vorrauszahlungen erhoben, welchen in der jährlichen Abrechnung verrechnet werden.
5. Eine Gebühr für nicht geleistete Pflichtstunden (gem. Vereinssatzung) i.H.v. 22,50€.
6. Von Mitgliedern über die Pflichtstunden hinaus geleistete Arbeitsstunden werden gem. gesetzlichem Mindestlohn vergütet. Die Abrechnung erfolgt schriftlich und wird vom Schatzmeister sowie der Revisionskommission des Vereins geprüft.
7. Eine jährliche Instandhaltungsrücklage für Infrastruktur i.H.v. 50,00€ je Grundstück.
Die oben aufgeführten Gebühren und Beiträge sind 1x jährlich und 4 Wochen nach Rechnungslegung fällig. Bei Nichtzahlung wird eine Mahngebühr von 8,00€ erhoben. Nach einer zweiten erfolglosen Mahnung werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Stand 1. August 2026